1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen den Rahmen fest, innerhalb dem TeleConnect dem Kunden die Telekommunikationsdienstleistungen BUSINESS NUMMERS 0800, 0842, 0848 und 0900,0901 sowie SMS verkauft. Die Einzelheiten in Bezug auf die Erbringung der Dienstleistung sind in den folgenden Dokumenten geregelt:
– in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
– im Business Nummern Vertrag- in der gültigen Preisliste
2. Business Nummern
TeleConnect ermöglicht dem Kunden, über die Business Nummern 0800, 0840, 0842, 0848 und 0900, 0901 Informations-, Beratungs- und Gesprächsdienstleistungen sowie Produkte anzubieten zu verkaufen oder zu verlosen. Es werden mehrere Tarif-Kategorien angeboten: gratis, mit geteilten Kosten, pro Minute (pay per minute), pro Anruf (pay per call) – eine gemischte Formel aus Tarif pro Anruf und anschliessendem Tarif pro Minute (mixed tarif) –sowie Offline Tarife.
Der Kunde muss gemäss den geltenden Bestimmungen die seinem Angebot entsprechende Nummernkategorie anwenden. Bei Differenzen bezüglich Auslegung ist TeleConnect allein berechtigt zu entscheiden, unter welcher Nummernkategorie ein Angebot aufgeschaltet werden darf. Die Business Nummern werden ausschliesslich vom BAKOM zugeteilt. Der Kunde muss die Zuteilung einer Nummer selbst beim BAKOM beantragen. TeleConnect trägt keine Verantwortung in Bezug auf die zugeteilte Nummer. Jede Nummer muss nach der Zuteilung obligatorisch innerhalb von 180 Tagen in Betrieb genommen werden. Andernfalls wird die Nummer vom BAKOM automatisch wieder zurückgenommen. TeleConnect kann nicht garantieren, dass direkte Verbindungen über die Zielnummern hergestellt werden und der Anbieter den ihm zustehenden finanziellen Anteil nicht erheben kann; für diesen Fall lehnt TeleConnect jede Verantwortung ab.
2.1 Anwendungsbereiche der Business Nummer 0900
Die Verwendung dieser gemäss geltender Gesetzgebung und geltenden Nutzungsbedingungen für gewerbliche Zwecke reservierten Nummer ist in den folgenden Bereichen erlaubt: Öffentliche Verwaltungen, Versicherungen, Banken und Finanzinstitute, Handel, Recht, Industrie und Handwerk, EDV, Meteorologie, Gesundheitswesen, Verkehr und Tourismus. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Über diese Nummer dürfen Waren und Dienstleistungen aus den Anwendungsbereichen der Business Nummern 0901 und 0906 nicht angeboten werden.
2.2 Anwendungsbereiche der Business Nummer 0901
Die Verwendung dieser gemäss geltender Gesetzgebung und geltenden Nutzungsbedingungen für gewerbliche Zwecke reservierten Nummer ist in folgenden Bereichen erlaubt: Unterhaltung, Spiele, Wettbewerbe, Lotterien, Partnerschafts- kontakte, Telefon-Abstimmungen, Beratungen.
2.3 Einschränkungen bezüglich der Business Nummers 0800, 0840, 0842, 0844, 0848, 0900 und 0901
a) Nicht verwendet werden dürfen diese Nummern für Angebote mit erotischem Inhalt (Angebote ausschliesslich für Erwachsene), wie telefonische Verabredungen, Live- Gespräche, Verkauf oder Vermietung von CD-ROMs, Fotografien, Zeitschriften und Texte auf Datenträgern.
b) Alle über diese Nummer verbreiteten Angebote betreffend:
– Anschaffungen auf Kredit, Finanzierungs- oder Leasinggeschäfte
– alle Arten von Verkaufsförderung oder Werbung für Medikamente
– Rechtsinformationen und -auskünfte
müssen sich in jedem Fall im Rahmen der geltenden eidgenössischen und kantonalen Gesetze bewegen und gegebenenfalls vorgängig im betreffenden Kanton zur Genehmigung vorgelegt werden. Sie müssen unmissverständlich als solche gekennzeichnet und TeleConnect vorgängig zur schriftlichen Genehmigung vorgelegt werden.
2.4 Nutzungs- und Betriebsbestimmungen einer Business Nummer
Der Kunde hat sich bei der Nutzung jeder ihm zugeteilten Business Nummer strikt an die geltenden schweizerischen Gesetze und Bestimmungen, sowie an die vom BAKOM erlassenen Vorschriften für die Nummernzuteilung zu halten. Weiter verpflichtet er sich, sich an die direkten Vereinbarungen zwischen TeleConnect und den Schweizern Telecomanbietern zu halten, die direkt oder indirekt mit der Verbindungsherstellung für Anrufe auf die Business Nummer sowie dem Inkasso und der Vergütung der mit der Nutzung der Business Nummer erzielten Beträge zu tun haben (Interkonnektionsverträge, SICTA-Abkommen usw.).
2.5 Vertrags- und gesetzeswidrige Nutzung einer Business Nummer
Ferner verpflichtet sich der Kunde, den Dienst nicht für Telefonverbindungen zu verwenden (und dies auch Dritten nicht zu erlauben), die gegen die in Punkt 2.4 enthaltenen Bestimmungen verstossen oder für Dritte rechtswidrige Leistungen zu erbringen. Hält sich der Kunde nicht an die Bestimmungen und Verpflichtungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder verwendet er die ihm zugeteilte Nummer missbräuchlich, behält sich TeleConnect vor, mit sofortiger Wirkung und ohne Entschädigung oder weitere Vergütung zugunsten des Kunden die entsprechende Nummer zu sperren oder den Vertrag für einen Teil oder für alle Nummern zu kündigen. Der Kunde haftet für alle durch missbräuchliche, rechtswidrige und vertragswidrige Nutzung des Dienstes durch ihn selber oder durch Dritte entstandenen Auslagen, Schadenersatzforderungen, Beträge oder Bussen und hat TeleConnect dafür zu entschädigen.
TeleConnect behält sich das Recht vor, die Vergütung des durch die Nutzung einer Business Nummer erzielten Betrags teilweise oder ganz einzustellen, wenn das BAKOM oder jeder andere Schweizer Telecomanbieter, der direkt oder indirekt mit der Verbindungsherstellung für Anrufe auf die Business Nummer sowie dem Inkasso und der Vergütung der mit der Nutzung der Business Nummer erzielten Beträge zu tun haben, eine gemäss Punkt 2.4 vertragswidrige Nutzung feststellt oder vermutet.
Eine Nutzung des Dienstes durch den Kunden selber oder durch Dritte ist missbräuchlich, rechtswidrig oder vertragswidrig, wenn sie gegen die Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstösst. Verursacht eine Reklamation einer Person, welche den Kunden angerufen, jedoch von diesem innert 10 Tagen keine Antwort erhalten hat, Kosten, behält sich TeleConnect vor, dem Kunden dafür pro Fall mindestens Fr. 150.– in Rechnung zu stellen und dem Kläger den umstrittenen Betrag teilweise oder ganz zurückzuerstatten und diesen Betrag von den künftigen Vergütungen zugunsten des Kunden abzuziehen. Im Wiederholungsfall ist TeleConnect berechtigt, dem Kunden mit sofortiger Wirkung und ohne Entschädigung die Nutzungsrechte für den entsprechenden Dienst zu entziehen.
2.6 Anwendungsbereich SMS
Die Verwendung von SMS ist gemäss geltender Gesetzgebung und geltenden Nutzungsbedingungen in den folgenden Bereichen erlaubt: Öffentliche Verwaltungen, Versicherungen, Banken und Finanzinstitute, Handel, Recht, Industrie und Handwerk, EDV, Meteorologie, Gesundheitswesen, Verkehr und Tourismus. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Über unseren Shortcode nicht angeboten werden dürfen Dienstleistungen aus dem Anwendungsbereich der Erotik und ähnlichem Inhalt.
2.7 Nutzungs- und Betriebsbestimmungen unseres SMS-Shortcodes
Der Kunde hat sich bei der Nutzung jedes ihm zugeteilten Shortcodes und Keywords strikt an die geltenden schweizerischen Gesetze und Bestimmungen, sowie an die vom BAKOM erlassenen Vorschriften zu halten. Weiter verpflichtet er sich, sich an die direkten Vereinbarungen zwischen TeleConnect und den Schweizern Telecomanbietern zu halten, die direkt oder indirekt mit der Verbindungsherstellung für SMS sowie dem Inkasso und der Vergütung der mit der Nutzung der SMS erzielten Beträge zu tun haben (Interkonnektionsverträge, SICTA-Abkommen usw.).
2.8 Vertrags- und gesetzeswidrige Nutzung eines Shortcodes/Keywords
Ferner verpflichtet sich der Kunde, den SMS-Dienst nicht für SMS zu verwenden (und dies auch Dritten nicht zu erlauben), die gegen die in Punkt 2.7 enthaltenen Bestimmungen verstossen oder für Dritte rechtswidrige Leistungen zu erbringen. Hält sich der Kunde nicht an die Bestimmungen und Verpflichtungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder verwendet er den ihm zugeteilten Shortcode oder Keywort missbräuchlich, behält sich TeleConnect vor, mit sofortiger Wirkung und ohne Entschädigung oder weitere Vergütung zugunsten des Kunden das entsprechende Keywort zu sperren oder den Vertrag für einen Teil oder für alle Dienste zu kündigen. Der Kunde haftet für alle durch missbräuchliche, rechtswidrige und vertragswidrige Nutzung des Dienstes durch ihn selber oder durch Dritte entstandenen Auslagen, Schadenersatzforderungen, Beträge oder Bussen und hat TeleConnect dafür zu entschädigen.
TeleConnect behält sich das Recht vor, die Vergütung des durch die Nutzung eines Shortcodes oder Keywords erzielten Betrag teilweise oder ganz einzustellen, wenn das BAKOM oder jeder andere Schweizer Telecomanbieter, der direkt oder indirekt mit der Verbindungsherstellung für SMS sowie dem Inkasso und der Vergütung der mit der Nutzung der Shortcode oder Keywords erzielten Beträge zu tun haben, eine gemäss Punkt 2.7 vertragswidrige Nutzung feststellt oder vermutet.
Eine Nutzung des Dienstes durch den Kunden selber oder durch Dritte ist missbräuchlich, rechtswidrig oder vertragswidrig, wenn sie gegen die Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstösst. Verursacht eine Reklamation einer Person, welche den Kunden angerufen, jedoch von diesem innert 10 Tagen keine Antwort erhalten hat, Kosten, behält sich TeleConnect vor, dem Kunden dafür pro Fall mindestens Fr. 150.– in Rechnung zu stellen und dem Kläger den umstrittenen Betrag teilweise oder ganz zurückzuerstatten und diesen Betrag von den künftigen Vergütungen zugunsten des Kunden abzuziehen. Im Wiederholungsfall ist TeleConnect berechtigt, dem Kunden mit sofortiger Wirkung und ohne Entschädigung die Nutzungsrechte für den entsprechenden Dienst zu entziehen.
3. Leistungen des Kunden
3.1 Allgemeine Verpflichtungen
Der Kunde ist für alle Leistungen, die er anbietet oder zugänglich macht, selbst verantwortlich. Er hat sich auch selber danach zu erkundigen, ob seine Angebote vorgängig zur Genehmigung vorgelegt werden müssen, und hat gegebenenfalls die entsprechenden Massnahmen zu treffen. Alle Bereitstellungen, Angebote und Verkäufe von Dienstleistungen, Waren, Mitteilungen oder Nachrichten mit unzulässigem oder zu rechtswidrigen Gesprächen führendem Inhalt sind untersagt. Darstellung von Gewalt und Pornographie, Anstiftung zu Gewalt und Rassendiskriminierung sind verboten.
Der Kunde verpflichtet sich:
– sein Angebot im Basisvertrag genau und wahrheitsgetreu zu beschreiben. Er unterrichtet TeleConnect schriftlich von jeder diesbezüglichen Änderung;
– das Angebot und dessen Werbung dem Inhalt des Basisvertrags entsprechend umzusetzen;
– den entsprechenden Tarif in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen sowie den geltenden Regeln des BAKOM über die Nummernzuteilung anzugeben;
– das Datum der letzten Aktualisierung (z.B. Kurs von, Angebot vom XX.XX.20xx) bei sämtlichen Informationen, die normalerweise aktualisiert werden (Finanz- und Börseninformationen, Aktionsangebote usw.), aufzuführen;
– TeleConnect schriftlich 20 Tage im Voraus über jegliche Änderung des Angebots zu informieren;
– die Verbindung nach spätestens 60 Minuten zu unterbrechen.
Eine Sonderbewilligung für höhere Zeitlimiten kann in Ausnahmefällen bei nachgewiesenem Bedarf gewährt werden. Die Verbindung muss in jedem Fall unterbrochen werden, sobald die Gesprächskosten den erlaubten Höchstbetrag erreicht haben.
3.2 Besondere Bestimmungen
Werbungen für die Nummern 0900,0901 müssen eine zulässige Post-, Postfach- oder Postlageradresse und Faxnummer enthalten. An Stelle einer Adresse kann die Werbung auch eine zulässige Kundenservice- Telefonnummer enthalten; diese muss gut lesbar abgesetzt sein, ausserdem darf es sich um keine weitere 0900/0901/0906-Nummer handeln.
3.3 Missbräuche
Besteht der Verdacht auf missbräuchliche Nutzung der Angebotsnummer (z.B. auffällig lange Gesprächsdauer während eines Anrufs, starker Anstieg der eingegangenen Beträge auf einer bestimmten Nummer im Vergleich zu den Vormonaten, enge Beziehung zwischen dem Anrufer und dem Anbieter oder seinen Mitarbeitern usw.), kann TeleConnect eine interne Untersuchung anordnen, deren Ablauf sie selbst bestimmt. In jedem Fall ist der Kunde gehalten, bei der Untersuchung aktiv mitzuarbeiten. Nach Abschluss der Untersuchung wird dem Dienstanbieter Bericht erstattet. Besteht der Verdacht des Verstosses gegen ein Gesetz, kann Anzeige erstattet werden. Die Einstellung der Auszahlung des entsprechenden Betrages, wie dies im 3. Paragraph des Punktes 2.5 vorgesehen ist, bleibt vorbehalten.
3.4 Nummern ohne Information, nicht verfügbare Angebote, Warteschlaufen
Der Zugang zum Angebot darf weder verzögert, noch darf die Gesprächsdauer unnötig verlängert werden. Anrufer, die nicht schnellstmöglich bedient werden können, müssen diesbezüglich informiert werden und dürfen unter keinen Umständen in einer Warteschlaufe landen. Sofern es nicht möglich ist, die versprochene Leistung zu erbringen, oder ist die versprochene Ware nicht verfügbar, muss der Kunde dafür sorgen, dass für den Anruf keine Gebühr erhoben wird. Er muss den Anrufer mit einer aufgezeichneten Mitteilung von längstens 30 Sekunden darüber in Kenntnis setzen.
3.5 Internetverbindungen
Internetverbindungen über Dialer oder Web-Dialer, welche eine Business Nummer vom Typ 0900,0901 verwenden, sind strengstens verboten.
3.6 Massenanrufe
Der Kunde ist gehalten, vorgängig bei TeleConnect eine Genehmigung einzuholen, wenn er beabsichtigt, eine grosse Zahl von Anrufen, etwa im Zusammenhang mit Radio-, Fernseh-, Presse- oder anderen Medienmitteilungen, auszulösen. Der Kunde hat folgende Bedingungen einzuhalten:
– Jedes Angebot, das Massenanrufe auslösen kann, muss TeleConnect mindestens eine Woche im Voraus gemeldet werden. TeleConnect kann diesem Angebot eine Sondernummer zuweisen.
– Die Dauer jedes Anrufs darf zwei Minuten nicht übersteigen.
– Die Werbemassnahmen, mit denen diese Anrufe ausgelöst werden sollen, dürfen die Anrufer nicht dazu verleiten, bei TeleConnect, Swisscom, SBB, öffentlichen Verwaltungen, der Polizei oder der Feuerwehr anzurufen.
– Massenanrufe dürfen nicht in Zeiten stattfinden, in denen das Telefonnetz ohnehin stark belastet ist.
3.7 Pflichten des Kunden bezüglich gesprochener Inserate
Der Kunde darf in keinem Fall gesprochene Inserate von Minderjährigen annehmen. Erhält der Kunde gesprochene Inserate, die an Dritte gerichtet sind und diese dazu auffordern, telefonisch mit einer Person oder einem Unternehmen in Verbindung zu treten, ist er dazu verpflichtet:
– mit dem Absender des gesprochenen Inserats in Verbindung zu treten, um sicherzustellen, dass dieser wirklich Urheber des Inserats ist;
– das Empfangsdatum sowie die Telefonnummer und den Namen des Absenders jedes Inserats zu registrieren und aufzubewahren;
– auf die Verbreitung des Inserats an Dritte zu verzichten, wenn diese nicht mit dessen Absender in Verbindung treten können;
– das Inserat sofort zu entfernen, wenn es der Absender wünscht.
4. Preise
Die Preise für die Erbringung der Leistung verstehen sich in Schweizer Franken. TeleConnect behält sich Preisänderungen vor. Im Falle einer Preiserhöhung wird der Kunde mindestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt.
5. Vergütung an den Kunden
TeleConnect lässt dem Kunden einmal im Monat eine Gesamtabrechnung zukommen, welche alle Kosten von TeleConnect sowie den Anbieteranteil des Kunden enthält. Diese beiden Beträge werden miteinander verrechnet. Die Abrechnung beruht auf der ausführlichen Liste aller im Vormonat eingegangenen Anrufe. Der Kunde kann die allein rechtsgültige Gesamtabrechnung innerhalb einer Frist von 10 Tagen anfechten. Nach Ablauf dieser Frist und ohne schriftliche Einsprache seinerseits gilt die Gesamtabrechnung als akzeptiert.
Ergibt die Verrechnung einen Saldo zugunsten des Kunden, überweist TeleConnect dem Kunden den Anteil bis spätestens am 15. des nachfolgenden Monats, in welchem dieser die Gesamtabrechnung erhalten hat. Die Bestimmungen von Punkt 2.5 und 3.3 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. Im Falle einer Eröffnung eines Zivil- oder Strafverfahrens oder eines Beschwerdeverfahrens durch eine Telefongesellschaft infolge einer festgestellten oder vermuteten rechts- oder vertragswidrigen Nutzung einer Business Nummer wird die Zahlung des Kundenanteils während der Dauer der Untersuchung und des Verfahrens eingestellt. Werden die Verdachtsmomente in der internen Untersuchung entkräftet oder führt die Strafuntersuchung zu einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens, wird die Zahlung wieder aufgenommen.
6. Chargeback
Ist die betroffene Telefongesellschaft (gemäss den Bestimmungen des Interkonnektionsvertrags) nicht in der Lage, die Beträge einzukassieren, die ihm aufgrund der Nutzung des Dienstes 0900/0901/0906 durch den Kunden zustehen, kann TeleConnect vom Kunden verlangen, dass dieser TeleConnect die bereits überwiesenen Beträge zurückvergütet. TeleConnect ist berechtigt, vorsorgliche Massnahmen zu ergreifen, wenn sich herausstellt, dass ein Anrufer vielleicht nicht in der Lage sein wird, die für den Dienst 0900/0901/0906 beanspruchten Leistungen zu begleichen.
7. MwSt.
Mehrwertsteuerpflichtige Kunden teilen ihre MwSt.-Nummer sowie allfällige wichtige Informationen und Änderungen im Zusammenhang mit ihrer Mehrwertsteuerpflicht TeleConnect mit. Der dem Kunden überwiesene Anbieteranteil versteht sich einschliesslich MwSt. Teilt der Kunde TeleConnect seine MwSt-Nummer nicht oder zu spät mit, wird ihm der Anbieteranteil ohne MwSt. gutgeschrieben. Der Kunde ist verpflichtet, TeleConnect alle fälschlicherweise oder infolge einer falschen MwSt.-Nummer überwiesenen MwSt.-Beträge zurückzuerstatten.
8. Verantwortlichkeit
Die Parteien anerkennen, dass TeleConnect zur Erbringung ihrer Leistung entsprechenden Einrichtungen optimal unterhalten muss. TeleConnect behält sich das Recht vor, den Dienst zur Verbesserung der Netzleistung und zur Durchführung von ausserordentlichen Unterhaltsarbeiten vorübergehend zu unterbrechen. Wenn möglich, wird der Kunde spätestens 5 Tage vor der Unterbrechung über deren Zeitpunkt und Dauer informiert. Im Weiteren kann TeleConnect in keinem Fall für Handlungen, Unterlassungen, Unterbrechungen des Dienstes, Qualitätsprobleme oder Verzögerungen, die durch Dritte verursacht werden, verantwortlich gemacht werden. TeleConnect haftet dem Kunden gegenüber nicht für direkte oder indirekte Schäden, insbesondere für finanzielle oder geschäftliche Einbussen und durch Fahrlässigkeit oder andere Ereignisse verursachte Ertragsminderungen.
9. Vertragsdauer
Der Vertrag tritt bei Eröffnung des Dienstes durch TeleConnect in Kraft und ist so lange gültig, wie darin aufgeführt. Wenn im Vertrag kein Enddatum angegeben ist, ist die Vertragsdauer nicht beschränkt.
10. Kündigung
TeleConnect und der Kunde können den unbeschränkt geltenden Vertrag mittels eingeschriebenem Brief unter Angabe von Gründen und unter Einhaltung einer einmonatigen Frist auf Ende eines Monates kündigen. Vorbehalten bleiben die Kündigungsbestimmungen von TeleConnect unter Ziffer 2.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann TeleConnect den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Monats kündigen. Möchte der Kunde seine Nummer nicht mehr nutzen, hat er den Vertrag mit TeleConnect zu kündigen und das BAKOM direkt zu informieren. TeleConnect unternimmt darauf die vom BAKOM geforderten technischen Schritte zur Terminierung der Nummer. Von TeleConnect oder vom Kunden erworbene Rechte oder Pflichten werden von der Kündigung des Vertrags nicht berührt.
11. Abtretung
Ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von TeleConnect ist der Kunde nicht berechtigt seine Rechte abzutreten oder die Verpflichtungen in Bezug auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise zu delegieren. TeleConnect hingegen kann diesen Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung an eine Organisation, die unter Kontrolle oder im Besitz von TeleConnect ist, abtreten, dies unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die genannte Organisation die in diesem Vertrag enthaltenen Rechte und Verpflichtungen dem Kunden gegenüber garantiert.
12. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können automatisch durch neue Allgemeine Geschäftsbedingungen ersetzt werden. Der Kunde wird von TeleConnect davon in Kenntnis gesetzt und hat daraufhin 4 Wochen Zeit, diese neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzufechten. Unterlässt es der Kunde, die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzufechten, treten diese nach Ablauf der genannten 4 Wochen in Kraft. Sollte eine der beiden Parteien irgendeine der vorliegenden Bestimmungen nicht anwenden, so gilt dies nicht als Verzicht auf besagte Bestimmung.
13. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Es gilt ausschliesslich das schweizerische Recht.
März 2018